Ablauf Psychotherapie

Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgt ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde). Hier erhalten Patienten die Gelegenheit, ihr Anliegen ausführlich darzulegen. Am Ende dieser Sprechstunde wird gemeinsam über die Notwendigkeit einer Psychotherapie, den Behandlungsauftrag und die möglichen Behandlungsformen beraten.

Beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung erfolgen vor Beginn der ambulanten Psychotherapie mindestens zwei probatorische Sitzungen, die der weiterführenden Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem können sich die Patienten in diesen Stunden entscheiden, ob sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.

Eine Therapie kann nur dann erfolgen, wenn ein entsprechender Therapieplatz frei ist bzw. zeitnah frei wird. Sollte eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig sein, wird bei der Krankenkasse ein entsprechender Antrag auf Psychotherapie gestellt. Sobald die Kostenzusage vorliegt, beginnt die eigentliche Behandlung. Die Dauer der Behandlung ist von der Art und Ausprägung der psychischen Beschwerden abhängig.

Zum Erstgespräch ist die Krankenversicherungskarte mitzubringen. Wenn relevante medizinische oder psychotherapeutische Vorbefunde vorliegen, sollten diese mitgebracht werden. Eine Überweisung vom Hausarzt ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.