Abrechnung und Kosten

gesetzliche Krankenkassen: Eine Psychotherapie ist eine „antragspflichtige Leistung“. Das heißt, nach den probatorischen Sitzungen muss ein Antrag zur Bewilligung der Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Erst mit dem Vorliegen der Genehmigung kann die Psychotherapie begonnen werden.

private Krankenkasse/Beihilfe: Private Krankenkassen bzw. die Beihilfestellen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Vor Therapiebeginn ist von den Patienten zu klären, welche Bedingungen die jeweilige Krankenkasse dabei stellt.

Selbstzahler: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine therapeutische Behandlung selbst zu übernehmen. Das Honorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Coaching/Psychologische Beratung: In schwierigen Lebenssituationen, zur Entscheidungsfindung oder zu verschiedenen Lebens- und Sinnfragen kann eine psychologische Beratung hilfreich sein. Hierzu können Einzeltermine oder auch mehrere Gespräche vereinbart werden. Die Kosten werden, wenn keine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, nicht von den Krankenkassen übernommen und direkt mit dem Therapeuten abgerechnet. Das Honorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten.